Jus@Publicum - Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Den Satz, den Sie wie ich vielleicht nicht nur als Kind schon gelernt haben, könnte man zum Einleitungssatz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts machen. Einer Entscheidung, die sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Anwalts befasst, der scheinbar weder selbst einen Unterschied zwischen einem Anwalt und ...mehr
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